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   BGH, 24.10.1995 - 4 StR 542/95   

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https://dejure.org/1995,3232
BGH, 24.10.1995 - 4 StR 542/95 (https://dejure.org/1995,3232)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1995 - 4 StR 542/95 (https://dejure.org/1995,3232)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1995 - 4 StR 542/95 (https://dejure.org/1995,3232)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Anfechtungsrecht eines Nebenklägers

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision - Beeinträchtigung der Rechte der Nebenklägerin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 400

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 24.10.1995 - 4 StR 542/95
    Dies führt insgesamt zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 575/91 [= DAR 1992, 256] und vom 14. Januar 1992 - 4 StR 629/91 - Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 400 Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 30.01.1991 - 4 StR 485/90

    Zulässigkeit eines ohne Angabe einer nicht oder nicht richtig angewandten zum

    Auszug aus BGH, 24.10.1995 - 4 StR 542/95
    Der Nebenkläger hat nicht, wie es im Hinblick auf § 400 Abs. 1 StPO unerläßlich ist, dargetan, daß er das Urteil deswegen anficht, weil er eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich einer Gesetzesverletzung erstrebt, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 5).
  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 575/91

    Unzulässigkeit einer Revision wegen Begründung nur mit der allgemeinen Sachrüge -

    Auszug aus BGH, 24.10.1995 - 4 StR 542/95
    Dies führt insgesamt zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 575/91 [= DAR 1992, 256] und vom 14. Januar 1992 - 4 StR 629/91 - Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 400 Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 12.03.1997 - 3 StR 627/96

    Prüfungsumfang bei der Nebenklägerrevision; Beteiligung an einer Schlägerei

    Durch die rechtsfehlerhafte Annahme einer (Putativ)Notwehrsituation gegenüber dem Nebenkläger Ahmet S. (vgl. oben II.) sind die beiden anderen Nebenkläger nicht beschwert (vgl. BGHR StPO § 400 I Zulässigkeit 8).
  • BGH, 13.01.1999 - 2 StR 586/98

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Ziel); Gesetzwidrige Nichtzulassung eines

    Eine Erstattung der dem Angeklagten I. im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen findet nicht statt, da auch dessen Revision erfolglos war (BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 8 und § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1; BGH, Beschlüsse vom 11. August 1998 - 4 StR 192/98; vom 11. November 1998 - 3 StR 409/98 und vom 18. November 1998 - 2 StR 491/98).
  • BGH, 14.04.1999 - 2 StR 49/99

    Verwerfung der Revision

    Eine Erstattung der dem Angeklagten insoweit im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen findet nicht statt, da auch dessen Revision erfolglos war (BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 8 und § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1; BGH Beschlüsse vom 11. August 1998 - 4 StR 192/98; vom 11. November 1998 - 3 StR 409/98 und vom 18. November 1998 - 2 StR 491/98).
  • BGH, 02.09.1998 - 3 StR 391/98

    Inhalt der Anfechtung gem. § 400 Abs. 1 StPO; Inhalt der Revisionsbegründung gem.

    Abweichend von dem Grundsatz, daß bei gleichzeitigen erfolglosen Rechtsmitteln des Nebenklägers und des Angeklagten jeder Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen selbst zu tragen hat (vgl. BGHR StPO § 400 I Zulässigkeit 8; BGH bei Kusch NStZ 1994, 227, 229; Hilger in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 473 Rdn. 93), sind die dem Angeklagten durch die Nebenklagerevision erwachsenen notwendigen Auslagen der Nebenklägerin aufzuerlegen, weil der Anfechtungsumfang der beiden Rechtsmittel infolge der Rechtsmittelbeschränkung des Angeklagten nicht deckungsgleich ist.
  • BGH, 12.03.1997 - 1 StR 42/97

    Zulässigkeit einer Revision des Nebenklägers bei Beantragung einer anderen

    Deshalb bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages oder einer Revisionsbegründung, wodurch deutlich wird, daß der Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgt (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5; § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2; BGH Beschlüsse vom 15. September 1995 - 2 StR 456/95 , vom 24. Oktober 1995 - 4 StR 542/95 und vom 4. Mai 1995 - 5 StR 66/95).
  • BGH, 28.11.1995 - 4 StR 678/95

    Unzulässigkeit einer Verfahrensbeschwerde wegen magelnder Begründung -

    Es wäre erforderlich gewesen, daß die Nebenklägerin im Hinblick auf die Regelung des § 400 Abs. 1 StPO ausdrücklich klarstellt, daß sie das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich einer Gesetzesverletzung anfechte, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 5; § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2; Senatsbeschluß vom 24. Oktober 1995 - 4 StR 542/95).
  • BGH, 11.08.1998 - 4 StR 192/98

    Stellung eines bestimmten Revisionsantrags - Anfechtung des Urteils durch die

    Eine Erstattung der dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen findet nicht statt, da auch dessen Revision erfolglos war (BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 8 und § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1; BGH, Beschluß vom 30. April 1998 - 4 StR 124/98).
  • BGH, 15.01.1997 - 2 StR 569/96

    Revisionsrechtliche Auslegung eines nebenklägerischen Revisionsantrages bei

    Gerade im Hinblick auf letztere Regelung bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages oder einer Revisionsbegründung, durch die deutlich gemacht wird, daß die Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgen (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 3, 5, 6 und 8; BGH Beschlüsse vom 11. August 1995 - 4 StR 405/95 - vom 15. September 1995 - 2 StR 456/95 - vom 8. Mai 1996 - 2 StR 143/96 - und vom 5. Dezember 1996 - 4 StR 576/96 -).
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